15.12.2020

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Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Schopp

§ 1 Allgemeines

(1)  Die Gemeindebücherei Schopp ist eine öffentliche Einrichtung der Ortsgemeinde Schopp. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.

(2)  Jedermann ist berechtigt, die Bibliothek und ihre Angebote zu benutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht angemeldete Besucher/innen.

(3)  Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz können nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden.

§ 2 Öffnungszeiten  

(1) Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang und/oder Veröffentlichung im Amtsblatt bekannt gemacht. 

Die Bücherei kann aus zwingenden Gründen befristet geschlossen werden.

§ 3 Anmeldung

(1)  Die Benutzerin/der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält einen Benutzerausweis. Die Erstausstellung des Benutzerausweises ist kostenfrei.

Die personenbezogenen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Emailadresse, bei Minderjährigen zusätzlich die Namen und Anschrift der Erziehungsberechtigten) werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet.

Die Benutzerin/der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Mit der Unterschrift wird gleichzeitig die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß dem Landesdatenschutz erteilt.

(2)  Kinder unter 14 Jahren benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Aufnahmeantrag. Sie können selbst Benutzer werden, wenn Sie das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die Mediennutzung von Kindern bis zum 6. Lebensjahr erfolgt über den Benutzerausweis eines Erziehungsberechtigten. Die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

(3)  Dienststellen, juristische Personen sowie Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.

(4)  Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, der Bibliothek Änderungen des Namens, der Anschrift oder anderer Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Benutzerausweis

(1)  Die Benutzung der Bücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

(2)  Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek.

Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der eingetragene Benutzerin/Benutzer bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter.

(3)  Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Ausweises wird eine Gebühr erhoben.

§ 5 Ausleihe, Leihfrist

(1)  Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.

(2)  Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen. Für andere Medienarten kann die Bibliotheksleitung kürzere Leihfristen bestimmen. Sind Medien vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.

(3)  Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

§ 6 Ausleihbeschränkungen

(1)  Die Ausleihe von Medien kann vom Büchereipersonal verweigert werden, wenn die Benutzerin/der Benutzer noch mehrere Medien ausgeliehen hat. Zudem kann die Anzahl der gewünschten Medien begrenzt werden.

(2)  Für einzelne Medienarten kann das Bibliotheksteam besondere Bestimmungen festlegen.

(3)  Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z. B. für Filme oder Computerspiele sind auch für die Ausleihe der Gemeindebücherei Schopp verbindlich.

§ 7 Vorbestellungen

(1) Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen entgegennehmen.

§ 8 Verspätete Rückgabe

(1)  Bei Überschreitung der Leihfrist kann eine Säumnisgebühr erhoben werden, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

(2)  Mahnungen erfolgen nach Ablauf der Leihfrist in der Regel im vierwöchigen Turnus, sie können auch auf elektronischem Weg erfolgen.

(3)  Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 9 Behandlung der Medien, Haftung 

(1)  Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer schadenersatzpflichtig.

(2)  Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(3)  Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bibliothek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

(4)  Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.

(5)  Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Bücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.

§ 10 Schadenersatz

(1)  Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2)  Der Schadenersatz bemisst sich in der Regel bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 11 Nutzungsbedingungen für Internet- und EDV-Arbeitsplätze

(1)  W-LAN kann von der Bibliothek allen Besucherinnen und Besuchern frei zur Verfügung gestellt werden.

(2)  Die Internet- und Benutzerarbeits-PCs (sofern vorhanden) stehen allen angemeldeten Benutzern nach vorheriger telefonischer oder persönlicher Anmeldung zur Verfügung. Der Benutzerausweis wird für die Dauer der Nutzung an der Theke hinterlegt. Die Nutzungsdauer wird vom Büchereipersonal festgelegt. 

(3)  Die Nutzung des W-LANs und des Internetarbeitsplatzes sind für Kinder unter 16 Jahren zulässig, wenn eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt (oder im Rahmen von Veranstaltungen).

(4)  Die Bibliothek haftet nicht: 

a.    für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer

b.   für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und

Internetdienstleistern

c.    für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen

d.   für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder

Medienträgern entstehen

e.   Für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.

(5)  Die Bibliothek schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.

(6)  Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich:

a.    die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z. B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.

b.   keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren

c.    keine geschützten Dateien zu manipulieren

d.   die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den

Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen

e.   bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen

(7)  Es ist nicht gestattet:

a.    Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen

b.   technische Störungen selbständig zu beheben

c.    Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern

d.   am Internet-Arbeitsplatz kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen

e.   am Internet-Arbeitsplatz Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.

§ 12 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

(1)  Für den Aufenthalt in und die Nutzung der Bibliothek gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des Bibliothekspersonals. Bei Verstößen kann ein Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss vom Besuch bzw. von der Benutzung der Bibliothek verfügt werden.

(2)  Jede Benutzerin/jeder Benutzer und jede Besucherin/jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.

(3)  Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Bücherei keine Haftung.

(4)  Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Regel nicht gestattet.

(5)  Benutzerinnen/Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Nach dem Ausschluss bestehen alle aus dieser Benutzungsordnung erwachsenen Verpflichtungen weiter.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am ……………………… in Kraft. Gleichzeitig tritt die  Benutzungsordnung  vom ……………………….. außer Kraft.

…………………………… den ……………………… 2018   ……………………………………………………….

                                                                               Der Bürgermeister