15.12.2020
Benutzungsordnung der Gemeindebücherei Schopp
(1) Die Gemeindebücherei Schopp ist eine öffentliche
Einrichtung der Ortsgemeinde Schopp. Sie dient der allgemeinen Bildung und
Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
(2) Jedermann ist berechtigt, die Bibliothek
und ihre Angebote zu benutzen. Die Benutzungsordnung gilt auch für nicht
angemeldete Besucher/innen.
(3) Die Benutzung der Bibliothek ist
grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie
Säumnisgebühren und Auslagenersatz können nach der zu dieser Benutzungsordnung
gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben werden.
(1) Die
Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang und/oder Veröffentlichung im
Amtsblatt bekannt gemacht.
Die
Bücherei kann aus zwingenden Gründen befristet geschlossen werden.
(1) Die Benutzerin/der Benutzer meldet sich
persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines
gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält einen Benutzerausweis. Die
Erstausstellung des Benutzerausweises ist kostenfrei.
Die
personenbezogenen Daten (Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift,
Telefonnummern, Emailadresse, bei Minderjährigen zusätzlich die Namen und
Anschrift der Erziehungsberechtigten) werden unter Beachtung der geltenden
Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Die
Benutzerin/der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die
Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Mit der Unterschrift wird
gleichzeitig die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener
Daten gemäß dem Landesdatenschutz erteilt.
(2) Kinder unter 14 Jahren benötigen die
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Aufnahmeantrag. Sie können
selbst Benutzer werden, wenn Sie das 6. Lebensjahr vollendet haben. Die
Mediennutzung von Kindern bis zum 6. Lebensjahr erfolgt über den
Benutzerausweis eines Erziehungsberechtigten. Die gesetzliche Vertreterin/der
gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zur Haftung für den Schadensfall und
zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
(3) Dienststellen, juristische Personen sowie
Einrichtungen des öffentlichen oder privaten Rechts melden sich durch
schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
(4) Die Benutzerin/der Benutzer ist
verpflichtet, der Bibliothek Änderungen des Namens, der Anschrift oder anderer
Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.
(1) Die Benutzung der Bücherei ist nur mit
einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar
und bleibt Eigentum der Bibliothek.
Sein
Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch
Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/der
eingetragene Benutzerin/Benutzer bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter.
(3) Für die Ausstellung eines neuen
Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten
Ausweises wird eine Gebühr erhoben.
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können
Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
(2) Die Leihfrist für Bücher beträgt vier
Wochen. Für andere Medienarten kann die Bibliotheksleitung kürzere Leihfristen
bestimmen. Sind Medien vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine
Vorbestellung vorliegt.
(1) Die Ausleihe von Medien kann vom
Büchereipersonal verweigert werden, wenn die Benutzerin/der Benutzer noch
mehrere Medien ausgeliehen hat. Zudem kann die Anzahl der gewünschten Medien
begrenzt werden.
(2) Für einzelne Medienarten kann das
Bibliotheksteam besondere Bestimmungen festlegen.
(3) Gesetzlich vorgeschriebene Altersangaben z.
B. für Filme oder Computerspiele sind auch für die Ausleihe der
Gemeindebücherei Schopp verbindlich.
(1) Für
ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers
Vorbestellungen entgegennehmen.
(1) Bei Überschreitung der Leihfrist kann eine
Säumnisgebühr erhoben werden, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung
erfolgte.
(2) Mahnungen erfolgen nach Ablauf der
Leihfrist in der Regel im vierwöchigen Turnus, sie können auch auf
elektronischem Weg erfolgen.
(3) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen
werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu
behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/der Benutzer
schadenersatzpflichtig.
(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der
Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind
der Bibliothek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben
oder beheben zu lassen.
(4) Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist
nicht gestattet.
(5) Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die
durch Handhabung von Hard- und Software der Bücherei an Daten, Dateien und
Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die
durch Handhabung von Medien aus der Bücherei entstehen.
(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.
(2) Der Schadenersatz bemisst sich in der Regel
bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem
Wiederbeschaffungswert.
(1) W-LAN kann von der Bibliothek allen
Besucherinnen und Besuchern frei zur Verfügung gestellt werden.
(2) Die Internet- und Benutzerarbeits-PCs
(sofern vorhanden) stehen allen angemeldeten Benutzern nach vorheriger
telefonischer oder persönlicher Anmeldung zur Verfügung. Der Benutzerausweis
wird für die Dauer der Nutzung an der Theke hinterlegt. Die Nutzungsdauer wird
vom Büchereipersonal festgelegt.
(3) Die Nutzung des W-LANs und des
Internetarbeitsplatzes sind für Kinder unter 16 Jahren zulässig, wenn eine
schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt (oder im Rahmen
von Veranstaltungen).
(4) Die Bibliothek haftet nicht:
a. für Folgen von Verletzungen des
Urheberrechts durch Benutzer
b. für Folgen von Vertragsverpflichtungen
zwischen Benutzern und
Internetdienstleistern
c. für Schäden, die einer/einem
Benutzerin/Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm
benutzten Medien entstehen
d. für Schäden, die einer/einem
Benutzerin/Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und
der dort angebotenen Medien an Dateien oder
Medienträgern
entstehen
e. Für Schäden, die einer/einem
Benutzerin/Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des
unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
(5) Die Bibliothek schließt Gewährleistungen
aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und
Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen
zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
(6) Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet
sich:
a. die gesetzlichen Regelungen des Straf- und
Jugendschutzgesetzes zu beachten und gesetzeswidrige Informationen weder zu
nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z. B.
pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im
Internet ist untersagt.
b. keine Dateien und Programme der Bücherei
oder Dritter zu manipulieren
c. keine geschützten Dateien zu manipulieren
d. die Kosten für die Beseitigung von Schäden,
die durch ihre Benutzung an den
Geräten
und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen
e. bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen
an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen
(7) Es ist nicht gestattet:
a. Änderungen in den Arbeitsplatz- und den
Netzkonfigurationen durchzuführen
b. technische Störungen selbständig zu beheben
c. Programme und Dateien von mitgebrachten
Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren oder zu
speichern
d. am Internet-Arbeitsplatz kostenpflichtige
Inhalte aufzurufen oder zu nutzen
e. am Internet-Arbeitsplatz Bestellungen von
Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.
(1) Für den Aufenthalt in und die Nutzung der
Bibliothek gelten die Benutzungsordnung und die Weisungen des
Bibliothekspersonals. Bei Verstößen kann ein
Hausverbot sowie ein zeitweiser oder dauernder Ausschluss vom Besuch bzw. von
der Benutzung der Bibliothek verfügt werden.
(2) Jede Benutzerin/jeder Benutzer und jede
Besucherin/jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört
oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
(3) Für verlorengegangene, beschädigte oder
gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Bücherei keine
Haftung.
(4) Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in
der Regel nicht gestattet.
(5) Benutzerinnen/Benutzer, die gegen diese
Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd
oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden. Nach
dem Ausschluss bestehen alle aus dieser Benutzungsordnung erwachsenen
Verpflichtungen weiter.
Diese Benutzungsordnung tritt am ……………………… in Kraft.
Gleichzeitig tritt die
Benutzungsordnung vom
……………………….. außer Kraft.
……………………………
den ……………………… 2018
……………………………………………………….
Der Bürgermeister